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Spenden als Unternehmen: Steuerliche Absetzbarkeit & mehr

Als Unternehmen in Österreich können Sie mit einer Spende doppelt Gutes tun: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu gesellschaftlichen Projekten wie dem Tierschutz und profitieren gleichzeitig von attraktiven steuerlichen Vorteilen. Eine echte Win-win-Situation für Ihr Unternehmen und unsere Tiere!
In diesem Leitfaden finden Sie alle relevanten Informationen rund um Unternehmensspenden in Österreich – von der steuerlichen Absetzbarkeit über Dienstleistungs- und Sachspenden bis hin zum Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring. So können Sie gut informiert entscheiden, wie Sie unsere wichtige Arbeit für die Tiere in unseren Partnertierheimen unterstützen möchten.

Sind Spenden als Unternehmen steuerlich absetzbar?

Die gute Nachricht zuerst: Geldspenden von Unternehmen sind in Österreich bis zu einer Höhe von 10 % des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres als Betriebsausgaben absetzbar – das gilt sowohl für Einzelunternehmen als auch für Körperschaften wie GmbHs oder AGs. Maßgeblich ist der Gewinn vor Berücksichtigung von Zuwendungen zur Vermögensausstattung (z.B. an gemeinnützige Stiftungen) gemäß § 4b EStG, Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung gemäß § 4c EStG und des Gewinnfreibetrages gemäß § 10 EStG. Wenn Ihr Unternehmen in einem Jahr keinen Gewinn erzielt, ist der Spendenabzug als Betriebsausgabe leider nicht möglich. Werden Spenden in einem Jahr aus dem Betriebsvermögen geleistet, in welchem kein Gewinn erzielt wird, oder wenn der Spendenbetrag die 10 %-Grenze übersteigt, können EinzelunternehmerInnen den ansonsten nicht abzugsfähigen Teil dennoch als Sonderausgabe geltend machen. Dies bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, wobei auch gegebenenfalls weitere aus dem Privatvermögen geleistete Spenden im Hinblick auf diese Grenze zu berücksichtigen sind.

Damit Ihre Spenden im Rahmen einer Betriebsprüfung anerkannt werden, ist eine sorgfältige Dokumentation erforderlich:

Zahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung Ihrer Bank

Spendenbestätigung der empfangenden Organisation (nicht verpflichtend, aber empfehlenswert für Ihre Unterlagen)

Auch der Zeitpunkt der Spende ist entscheidend: Nur Zahlungen, die im jeweiligen Wirtschaftsjahr geleistet wurden, können auch für dieses steuerlich berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Absetzung ist nicht möglich.

Wichtig zu wissen: Spenden von Privatpersonen werden seit 2017 direkt von der empfangenden Organisation an das Finanzamt gemeldet. Bei Unternehmensspenden erfolgt diese Meldung nicht automatisch – hier sind Sie selbst dafür verantwortlich, die Spende im Rahmen der Steuererklärung korrekt zu berücksichtigen.

Welche Unternehmensspenden sind absetzbar?

Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass Ihre Spende an eine Organisation geht, die in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) geführt wird. In dieser Liste finden Sie alle in Österreich anerkannten Organisationen, die aufgrund ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Tätigkeit spendenbegünstigt sind.

Absetzbar sind unter anderem Spenden an:

  • Schulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen

  • Öffentliche Kindergärten

  • Forschungseinrichtungen

  • Museen

  • Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften

  • Organisationen für Menschenrechte

  • Organisationen für Tier-, Umwelt- und Naturschutz

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Animal Care Austria ist selbstverständlich in dieser Liste vertreten – unsere Registrierungsnummer lautet NT-22513.

Zudem gilt: Die Spende muss betriebsbezogen sein – etwa im Rahmen Ihrer Corporate Social Responsibility – und freiwillig sowie ohne Gegenleistung erfolgen. An diesem Punkt unterscheidet sie sich grundlegend vom Sponsoring (mehr dazu weiter unten).

Sonderfall: Spenden bei Katastrophenfällen

Im Falle von Naturkatastrophen oder anderen Notstandsfällen gelten für Unternehmen erleichterte steuerliche Rahmenbedingungen, um schnelle Hilfe zu ermöglichen.

Geld- oder Sachspenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden (z.B. bei Hochwasser, Erdrutschen, Vermurungen oder Lawinen) sind für die Empfangenden steuerfrei – das verringert bürokratische Hürden. Darüber hinaus können Hilfsgüterlieferungen, ob entgeltlich oder unentgeltlich, unter bestimmten Voraussetzungen als nicht steuerbare Umsätze behandelt werden.

Auch hier gilt: Die Spenden müssen grundsätzlich an eine in der BMF-Liste eingetragene Organisation erfolgen, um steuerlich absetzbar zu sein.

Hilfeleistungen in Katastrophenfällen, welche auch eine Werbewirksamkeit entfalten, können unter Umständen als Werbeaufwand qualifiziert werden. In diesem Fall besteht keine betragliche Begrenzung (vgl. oben – 10 %-Grenze).

Sind Sachspenden steuerlich absetzbar?

Ja – im Gegensatz zu Privatpersonen dürfen Unternehmen nicht nur Geld-, sondern auch Sachspenden steuerlich geltend machen. Auch hier gilt die 10 %-Grenze des Gewinns als Obergrenze. Sachspenden werden dabei nach dem sogenannten gemeinen Wert bewertet, also dem aktuellen Marktpreis inklusive Umsatzsteuer, den jemand im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bereit wäre, für den Gegenstand zu bezahlen.

Ebenfalls absetzbar sind sogenannte Dienstleistungsspenden – etwa wenn Ihr Unternehmen im Rahmen von Corporate Volunteering Mitarbeitende für karitative Einsätze zur Verfügung stellt und deren Lohnkosten weiterhin trägt.

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Hinweis: Bei Sach- oder Dienstleistungsspenden kann unter Umständen Umsatzsteuer anfallen – insbesondere bei Entnahmen aus dem Betriebsvermögen. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.

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Was ist der Unterschied zwischen Spende und Sponsoring?

Obwohl die Begriffe im Alltag oft synonym verwendet werden, unterscheidet sich eine Spende steuerlich deutlich vom Sponsoring:

Spenden sind freiwillige Zuwendungen ohne Erwartung einer Gegenleistung. Sie unterstützen einen gemeinnützigen Zweck und sind unter den genannten Voraussetzungen bis zu 10 % des Gewinns als Betriebsausgabe absetzbar.

Sponsoring-Zahlungen dagegen gelten steuerlich als Werbeausgaben und sind in der Regel unbeschränkt absetzbar – vorausgesetzt, sie sind mit einer klaren Gegenleistung (z. B. Logo-Nennung oder Werbeplatzierung) verbunden. Gesponsert werden können grundsätzlich alle Organisationen, auch jene, die nicht spendenbegünstigt sind. Ausgenommen sind lediglich politische Parteien.

Sie möchten mit Ihrem Unternehmen helfen?

Dann freuen wir uns über Ihre Unterstützung. Gemeinsam können wir die Welt der Tiere in unseren Partnertierheimen verändern und Tierleid lindern. Vielen Dank, dass Sie sich gemeinsam mit Animal Care Austria für den Tierschutz engagieren!

Wir bitten um Ihre Spende für Tiere in Not.

Animal Care Austria Spendenkonto:
Raiffeisenbank Wien
BIC: RLNWATWW
IBAN: AT29 3200 0000 1127 4065

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