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Steuerlich absetzbare Spenden an den Tierschutz

Das Wichtigste auf einen Blick

Mit einer privaten Spende an eine gemeinnützige Tierschutzorganisation wie Animal Care Austria tun Sie nicht nur etwas Gutes für Tiere in Not – Sie können Ihre Unterstützung auch steuerlich geltend machen. Seit 2017 werden Spenden von Privatpersonen in Österreich automatisch dem Finanzamt gemeldet und wirken sich direkt steuermindernd aus.
Hier erfahren Sie, was genau als spendenbegünstigte Zuwendung gilt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie hoch der absetzbare Betrag ist und was Sie sonst noch rund um Ihre Spende wissen sollten. So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Helfen.

Was ist eine gemeinnützige Spende?

Eine gemeinnützige Spende ist per Definition eine freiwillige Geldzuwendung an eine Organisation, die ausdrücklich gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnlich begünstigte Zwecke verfolgt. Solche Zwecke müssen dem Wohl der Allgemeinheit dienen – etwa im Bereich Tierschutz, Bildung oder Wissenschaft. Das liegt laut Finanzministerium dann vor, „wenn der Kreis der geförderten Personen nicht von vornherein feststeht, sondern die Förderung prinzipiell allen Menschen bzw. einer größeren Personengruppe offensteht“.

Darüber hinaus muss die empfangende Organisation vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein und in der offiziellen Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) geführt werden. Nur dann können Spenden steuerlich abgesetzt werden.

Die wichtigsten Merkmale einer gemeinnützigen Spende auf einen Blick:

Freiwillig und ohne Gegenleistung: Sie spenden, ohne etwas dafür zu verlangen – weder eine Rückzahlung noch andere Vorteile, Produkte oder Dienstleistungen.

Zweckbindung für die Allgemeinheit: Ihre Spende unterstützt einen Zweck, der vielen zugutekommt, nicht nur Einzelpersonen.

Spendenbegünstigte Organisation: Die empfangende Organisation muss in der BMF-Liste eingetragen sein – wie Animal Care Austria mit der Registrierungsnummer NT-22513.

Die gesetzliche Grundlage für die Absetzbarkeit finden Sie in § 4a Einkommensteuergesetz (EStG). Beachten Sie: Nur wenn alle genannten Kriterien erfüllt sind, erkennt das Finanzamt Ihre Spende als gemeinnützig an – und nur dann ist eine steuerliche Berücksichtigung möglich.

Welche Spenden sind von der Steuer absetzbar?

In Österreich können Privatpersonen Geldspenden an offiziell anerkannte gemeinnützige Organisationen steuerlich geltend machen. Diese Organisationen müssen, wie bereits erwähnt, auf der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des BMF aufscheinen und gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnlich begünstigte Zwecke verfolgen. Spenden an Privatpersonen – etwa an Einzelpersonen in Not – sind dagegen nicht steuerlich absetzbar, auch wenn sie einem guten Zweck dienen.

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Wichtig zu wissen:

Nur Geldspenden sind in der Regel für Privatpersonen absetzbar. Sachspenden – also etwa Futter, Decken oder medizinische Hilfsmittel – können grundsätzlich im privaten Bereich nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Die Spende muss freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Wenn Sie im Gegenzug eine Ware, Dienstleistung oder ein Dankeschön mit materiellem Wert erhalten, gilt die Zuwendung nicht als Spende im steuerlichen Sinn.

Der absetzbare Betrag ist auf 10 % Ihrer Einkünfte im jeweiligen Kalenderjahr begrenzt. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Ihrem Einkommensteuerbescheid.

Ein Beispiel zum maximal absetzbaren Spendenbetrag:
Wenn Ihr steuerlicher Gesamtbetrag der Einkünfte im Vorjahr 40.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 4.000 Euro an spendenbegünstigte Organisationen absetzen – einschließlich Ihrer Spende an Animal Care Austria. Achtung: Bei mehreren Spenden im Jahr wird die 10 %-Grenze für alle begünstigten Organisationen gemeinsam berechnet.

Wie funktioniert der steuerliche Abzug von Spenden in Österreich?

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Für Privatpersonen ist die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden seit dem 1. Jänner 2017 besonders einfach geregelt: Der Großteil des Prozesses läuft automatisch über das Finanzamt, sofern die notwendigen Daten korrekt übermittelt werden.

Wenn Sie an eine vom BMF als gemeinnützig anerkannte Organisation wie Animal Care Austria spenden, können Sie Ihre Spende bis zu 10 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte im betreffenden Jahr als Sonderausgabe absetzen. Die Voraussetzung dafür: Sie teilen uns bei der Spende Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum mit – exakt so, wie sie im österreichischen Melderegister aufscheinen.

Die weiteren Schritte übernehmen wir für Sie:

Ihre Spende wird von uns elektronisch, verschlüsselt und sicher an das Finanzamt gemeldet.

Die gemeldeten Beträge werden direkt in Ihre (Arbeitnehmer-)Veranlagung übernommen.

Eine separate Spendenbestätigung ist nicht mehr erforderlich – auch wenn wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Bestätigung für Ihre Unterlagen ausstellen.

Bitte beachten Sie: Anonyme Spenden oder Zahlungen ohne korrekte, personenbezogene Angaben können vom Finanzamt nicht berücksichtigt werden. In solchen Fällen ist eine steuerliche Absetzung leider nicht möglich.

Tipp: Auch wenn die Meldung automatisch erfolgt, ist es sinnvoll, Ihre Zahlungsbelege oder Überweisungsbestätigungen aufzubewahren.

Privat- vs. Unternehmensspenden: Wo liegen die Unterschiede?

Grundsätzlich gelten in Österreich für private und unternehmerische Spenden ähnliche steuerliche Rahmenbedingungen – doch in der praktischen Umsetzung gibt es einige Unterschiede, die Sie kennen sollten:

Absetzbarkeit

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können ihre Spenden bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze steuerlich geltend machen:

  • Privatpersonen: bis zu 10 % des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als Sonderausgaben

  • Unternehmen: bis zu 10 % des Gewinns vor Berücksichtigung der Spenden als Betriebsausgaben

Diese Obergrenzen gelten jeweils pro Jahr und dürfen insgesamt nicht überschritten werden – auch nicht durch die Kombination von privaten und betrieblichen Spenden desselben Steuerpflichtigen. Das heißt: Wenn ein/e UnternehmerIn sowohl privat als auch geschäftlich spendet, werden beide Beträge zusammengerechnet, um die 10 %-Grenze, bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte des laufenden Jahres, zu ermitteln.

Art der Spenden

Ein weiterer Unterschied liegt in der Art der absetzbaren Zuwendungen:

  • Privatpersonen können grundsätzlich nur Geldspenden steuerlich absetzen.

  • Unternehmen dürfen neben Geld- auch Sachspenden geltend machen – vorausgesetzt, der Wert der gespendeten Gegenstände wird korrekt angegeben. Maßgeblich ist hier der sogenannte gemeine Wert, also der Marktpreis inklusive USt, den jemand im normalen Geschäftsverkehr dafür bezahlen würde.

Meldung an das Finanzamt

Auch bei der steuerlichen Abwicklung gibt es Unterschiede:

  • Privatpersonen müssen sich nicht selbst um die Meldung kümmern, das übernimmt die Spendenorganisation. Seit 2017 werden alle relevanten Daten (sofern korrekt angegeben) automatisch und sicher an das Finanzamt übermittelt.

  • Unternehmen hingegen sind verpflichtet, ihre Spenden selbstständig in der Steuererklärung anzugeben. Eine automatische Meldung erfolgt hier nicht.

Übrigens: Auf unserer Seite zum Thema haben wir alle wichtigen Informationen über die Absetzbarkeit von Unternehmensspenden für Sie zusammengefasst.

Ihre Spende zählt – auch steuerlich

Mit Ihrer privaten Spende an Animal Care Austria schenken Sie notleidenden Tieren eine zweite Chance – und können gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren. Jeder Beitrag hilft, unsere Arbeit in den Partnertierheimen fortzusetzen und Tierleben zu retten. Ihre Spende ist bei uns in sicheren Händen, denn Animal Care Austria trägt das österreichische Spendengütesiegel.

Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Unterstützung aktiv für den Tierschutz einsetzen!

Wir bitten um Ihre Spende für Tiere in Not.

Animal Care Austria Spendenkonto:
Raiffeisenbank Wien
BIC: RLNWATWW
IBAN: AT29 3200 0000 1127 4065

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Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden

Bis zu 10 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte im jeweiligen Kalenderjahr – vorausgesetzt, die Spende erfüllt alle Kriterien für die steuerliche Absetzbarkeit.

Nein, bei Privatpersonen übernimmt die Spendenorganisation die Meldung direkt ans Finanzamt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum im Zuge der Spende korrekt angeben.

Mögliche Gründe sind: fehlende oder fehlerhafte Angaben zu Name/Geburtsdatum, anonyme Spende oder eine Organisation, die nicht in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufscheint.

Als Privatperson grundsätzlich leider nicht. Sachspenden sind in der Regel nur bei Unternehmensspenden steuerlich absetzbar.

Der Betrag, der über der 10 %-Grenze bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte liegt, kann leider nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Alle spendenbegünstigten Einrichtungen sind in der offiziellen Liste des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) eingetragen – dort können Sie gezielt nach Organisationen suchen.

Kontaktieren Sie die empfangende Organisation (z. B. Animal Care Austria), damit Ihre Daten rechtzeitig und korrekt an das Finanzamt gemeldet werden können.

Das Geburtsdatum ist notwendig, damit Ihre Spende eindeutig Ihnen zugeordnet und korrekt an das Finanzamt übermittelt werden kann. Nur mit vollständigem Namen (laut Meldezettel) und Geburtsdatum kann die automatische Zuordnung im System der Finanzverwaltung funktionieren. Ohne diese Angaben ist eine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Spende leider nicht möglich.

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