Tipps & Links

Zur Sicherheit

Tiere sollten nicht nur gechipt, sondern auch registriert sein, und zwar am besten hier: Internationale Tierkennzeichnungsdatenbank: www.animaldata.com, oder auch hier: Österreichische Chipdatenbank für Haustiere: Haustierzentralregister. Bei Hunden ist diese Registrierung Pflicht!

Gefunden & Entlaufen

Z.B. für Wien: https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/fundservice/

TIPP: Auch auf Facebook gibt es diverse Seiten, die sich überregional als sehr hilfreich bei der Suche nach entlaufenen Tieren bzw. gesuchten Besitzern erwiesen haben, da sich diese Information sehr schnell verbreitet und sich immer wieder hilfsbereite Menschen an der Suche beteiligen.

Ebenfalls ist das Verteilen und zahlreiche Anbringen von Flugblättern mit Kontaktdaten im Falle des Verlustes eines Tieres nicht nur hilfreich, sondern eine der wichtigsten Handlungen (bitte nur an Stellen, wo es auch erlaubt ist …. das anschließende Entfernen bitte nicht vergessen!!)

Aber auch die Chipdatenbanken und viele Tierschutzseiten bieten die Möglichkeit nach entlaufenen oder gefundenen Tieren zu suchen. Wenn Sie ein Tier finden, dann bringen Sie es bitte so schnell wie möglich zu einem Tierarzt oder in ein Tierheim, damit der - hoffentlich vorhandene – Chip gelesen und der Besitzer des Tieres verständigt werden kann.

Der letzte Weg

Irgendwann verlassen uns die Tiere, ihr Leben ist kürzer als unseres, und dann wissen wir oft nicht was wir tun sollen. Entweder Sie haben einen Tierarzt, der sich in Ihrem Sinne und Auftrag um den Körper Ihres Tieres kümmert und alles Notwendige veranlasst, oder Sie wenden sich in Wien zum Beispiel an:

Tierkrematorium 0–24h: 01/5234679
Tierbestattung Antares 0–24h: 0664/2306284

Es gibt aber in der Zwischenzeit auch in den meisten Bundesländern schon Tierkrematorien und Tierfriedhöfe, erkundigen Sie sich beizeiten.

Wer ein großes Grundstück hat und ein kleines Tier, der darf es auch selbst bestatten, die jeweiligen Vorschriften der Gemeinden z.B. bei Wasserschutzgebieten, naheliegenden Trinkwasserbrunnen, in Überschwemmungsgebieten etc. sind aber zu beachten.

Verpflichtender Hundeführschein (z.B. Wien) / Sachkundenachweis (z.B. NÖ, OÖ, Stmk)

Für manche Hunderassen ist der Hundeführschein bzw. Sachkundenachweis in einigen Regionen verpflichtend. Die Regelung diesbezüglich ist von Bundesland zu Bundeschland unterschiedlich. Leider gehen hier die Wogen hoch, niemand kann sagen in welche Richtung sich die Interpretation „gefährlich“ weiterhin entwickeln wird, daher kann auch niemand sagen, wie die Situation in einem Jahr aussehen wird. Hier können Sie die aktuelle Verordnung in den einzelnen Bundesländern nachlesen: www.hundefuehrschein.com

Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass der Mensch, der mit dem Hund unterwegs ist, sein Verhalten auch kontrollieren kann. Das heißt, dass Kommandos wie Bleib, Steh, Sitz, Fuß ausgeführt werden, der Hund keine vorbeikommenden Radfahrer anfällt, auch bei Lärm, größeren Menschenmengen oder Tumulten die Ruhe bewahrt und sich an seinem Menschen orientiert. Außerdem soll sich der Hund Augen, Ohren, Nase und Pfoten untersuchen lassen, und weder grundlos herumbellen und –hüpfen oder gar aggressives Verhalten zeigen. Aber seien wir einmal ehrlich: wir wollen doch MIT dem Hund leben, da sind alle diese Dinge eigentlich selbstverständlich, oder?

Den Wiener Hundeführschein kann man übrigens auch freiwillig machen, wussten Sie das? Sie und Ihr Hund haben dann die amtliche Bestätigung dass Ihr Hund sich zusammen mit Ihnen sicher und gefahrlos in Straßenverkehr und Menschenmengen bewegen kann, sich zu benehmen weiß und dass Sie alles wissen, was für einen glücklichen, gesunden Hund notwendig ist.

Die theoretischen Fragen zum Thema „Hund“ sind übrigens für erfahrene Hundebesitzer einfach zu beantworten, und die Anfänger können auf kurzem, einfachem Weg ein paar wichtige Dinge in Erfahrung bringen: www.hundefuehrschein.com/pdf/fragenkatalog-hundefuehrschein-wien.pdf - zum Beispiel, warum der Hund wedelt.

Sachkundenachweis Bundesländer

Wien: Ab dem 1. Juli 2019 ist ein Sachkundenachweis für alle Hunderassen erforderlich, falls der Hundehalter in den letzten 2 Jahren keinen Hund gehalten hat.

Niederösterreich: ein Sachkundenachweis ist nur für Listenhunde erforderlich.

Burgenland: ein Sachkundenachweis ist nur für Listenhunde erforderlich.

Oberösterreich: ein Sachkundenachweis ist für alle Hunderassen erforderlich.

Salzburg: ein Sachkundenachweis ist für alle Hunde erforderlich, für die vom Gesetzgeber als "gefährlich" eingestufte Hunde ist ein Kurs von mind. 10 Stunden erforderlich.

Tirol: ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Hunde ist derzeit noch in Planung.

Vorarlberg: ein Sachkundenachweis wird als Haltungsbewilligung für Listenhunde anerkannt.

Steiermark: ein Hundekundenachweis ist für alle Ersthundebesitzer erforderlich.

Kärnten: ein Sachkundenachweis ist nicht verpflichtend.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Gemeinden oder Bezirkshauptmannschaften Ihres Wohnortes.

Reisen mit Tieren

Bitte bedenken Sie immer, dass jedes Land möglicherweise zusätzliche Bestimmungen erlassen hat. In Deutschland und Österreich sind in dem einen Bundesland die sogenannten Listenhunde verboten, während im benachbarten Bundesland aktuell gar keine Liste existiert. In wieder anderen Ländern wie Dänemark kommt man mit einem sogenannten „Listenhund“ bzw. einem Mischling möglicherweise gar nicht erst über die Grenze. Nicht alle Staaten des ehemaligen Jugoslawien gehören zur EU, und schon gar nicht halten sich alle an die EU-Regeln bezüglich der Reise mit Tieren. Dazu kommt, dass in manchen Ländern Krankheiten existieren die bei uns z.B. aufgrund des Klimas gar nicht vorkommen, und da gelten dann eben zusätzliche Vorschriften.

Wenn Sie eine Auslandsreise planen, erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Vertretung des betreffenden Landes, ob Sie etwas Besonderes beachten müssen – so sind sie auf der sicheren Seite. Ein hilfreicher Link zu diesem Thema: www.mit-hund-und-kegel.de/html/einreise.html

Und tun Sie sich und Ihrem Tier bitte den Gefallen und machen Sie vor Antritt einer Reise einen Besuch beim Tierarzt um noch einmal die tierische Gesundheit und das Funktionieren des Chips kontrollieren zu lassen; ein Spot-On gegen Ungeziefer und vielleicht noch eine kleine Reiseapotheke können übrigens auch nicht schaden.

Versicherungspflicht

Haftpflichtversicherungen für den Hund sind ein leidiges Thema, weil der eigene Hund ja nix tut, was meistens auch stimmt. Schon in Österreich haben die Bundesländer verschiedene Vorschriften bezüglich Pflicht oder nicht (in Wien und Oberösterreich muss für jeden Hund, der nach dem 01.01.2006 geboren wurde, eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, versicherte Summe: € 725.000.--). Im Ausland wiederum kann man sich – siehe oben – auch nicht darauf verlassen dass es von Ort zu Ort gleich ist, daher ist unser Rat: Haftpflichtversicherung für jeden Hund, und achten Sie darauf dass im Bedarfsfall auch Schäden im Ausland gedeckt werden sowie Schäden die entstehen, wenn Ihr Hund z.B. mit einem Hundesitter unterwegs ist.

Die Kosten belaufen sich – je nach Versicherung, Hundeanzahl etc. – auf ca. € 5.-- bis € 10.-- im Monat, praktisch jede Gesellschaft bietet so eine Hundehaftpflichtversicherung an, oft ist der Versicherungsschutz bei bestehender Hausversicherung auch kostenlos.

Leinen können reißen, ein Hund kann erschrecken und davon laufen, eine Notbremsung und fünf zerschrammte Autos sind die Folge. Auch der bravste, wohlerzogenste Hund ist nicht davor gefeit, Menschen zu begegnen, die schnell zu etwas Geld kommen wollen: Bello hat ihr nagelneues Smartphone im Meer versenkt, sie stolpern über die Leine und sind dann sechs Monate lang arbeitsunfähig, oder der Nachwuchs hat ein jahrelanges Trauma weil der Hund laut aufheulte, als das liebe Kind ihm auf die Pfote stieg. Besonders in Kombination mit dem freiwilligen Hundeführschein können Sie mit einer Hundehaftpflichtversicherung so etwas lächelnd einem Rechtsanwalt überlassen.

Giftwarnkarte

Darauf möchten wir Ihr besonderes Augenmerk lenken: www.giftwarnung.info. Alle bewiesenen Vergiftungen und gefährlichen Köder wie Rasierklingen-in-der-Wurst sind genau dokumentiert, auch länger zurückliegende Fälle. Österreich, Deutschland und die Schweiz sind hier – leider – gut vertreten. Jeder Gift- oder anderweitig gefährliche Köder sollte dort gemeldet werden!

Die Giftwarnkarte gibt es übrigens auch als App für's Handy, und zwar gratis!