Tipps & Links
Registrierung
Tiere sollten nicht nur gechipt, sondern auch registriert sein, und zwar am besten hier: Internationale Tierkennzeichnungsdatenbank: www.animaldata.com, oder auch hier: Österreichische Chipdatenbank für Haustiere: Haustierzentralregister. Bei Hunden ist diese Registrierung Pflicht!
Gefunden & Entlaufen
Z.B. für Wien: https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/fundservice/
TIPP: Auch auf Facebook gibt es diverse Seiten, die sich überregional als sehr hilfreich bei der Suche nach entlaufenen Tieren bzw. gesuchten Besitzern erwiesen haben, da sich diese Information sehr schnell verbreitet und sich immer wieder hilfsbereite Menschen an der Suche beteiligen.
Ebenfalls ist das Verteilen und zahlreiche Anbringen von Flugblättern mit Kontaktdaten im Falle des Verlustes eines Tieres nicht nur hilfreich, sondern eine der wichtigsten Handlungen (bitte nur an Stellen, wo es auch erlaubt ist …. das anschließende Entfernen bitte nicht vergessen!!)
Aber auch die Chipdatenbanken und viele Tierschutzseiten bieten die Möglichkeit nach entlaufenen oder gefundenen Tieren zu suchen. Wenn Sie ein Tier finden, dann bringen Sie es bitte so schnell wie möglich zu einem Tierarzt oder in ein Tierheim, damit der - hoffentlich vorhandene – Chip gelesen und der Besitzer des Tieres verständigt werden kann.
Verpflichtender Hundeführschein
Für manche Hunderassen ist der Hundeführschein bzw. Sachkundenachweis in einigen Regionen verpflichtend. Die Regelung diesbezüglich ist von Bundesland zu Bundeschland unterschiedlich. Leider gehen hier die Wogen hoch, niemand kann sagen in welche Richtung sich die Interpretation „gefährlich“ weiterhin entwickeln wird, daher kann auch niemand sagen, wie die Situation in einem Jahr aussehen wird. Hier können Sie die aktuelle Verordnung in den einzelnen Bundesländern nachlesen: www.hundefuehrschein.com
Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass der Mensch, der mit dem Hund unterwegs ist, sein Verhalten auch kontrollieren kann. Das heißt, dass Kommandos wie Bleib, Steh, Sitz, Fuß ausgeführt werden, der Hund keine vorbeikommenden Radfahrer anfällt, auch bei Lärm, größeren Menschenmengen oder Tumulten die Ruhe bewahrt und sich an seinem Menschen orientiert. Außerdem soll sich der Hund Augen, Ohren, Nase und Pfoten untersuchen lassen, und weder grundlos herumbellen und –hüpfen oder gar aggressives Verhalten zeigen. Aber seien wir einmal ehrlich: wir wollen doch MIT dem Hund leben, da sind alle diese Dinge eigentlich selbstverständlich, oder?
Den Wiener Hundeführschein kann man übrigens auch freiwillig machen, wussten Sie das? Sie und Ihr Hund haben dann die amtliche Bestätigung dass Ihr Hund sich zusammen mit Ihnen sicher und gefahrlos in Straßenverkehr und Menschenmengen bewegen kann, sich zu benehmen weiß und dass Sie alles wissen, was für einen glücklichen, gesunden Hund notwendig ist.
Die theoretischen Fragen zum Thema „Hund“ sind übrigens für erfahrene Hundebesitzer einfach zu beantworten, und die Anfänger können auf kurzem, einfachem Weg ein paar wichtige Dinge in Erfahrung bringen: www.hundefuehrschein.com/pdf/fragenkatalog-hundefuehrschein-wien.pdf - zum Beispiel, warum der Hund wedelt.
Sachkundenachweis
Österreichweit gibt es ganz unterschiedliche Regelungen, die sich in Inhalt, Umfang und anschließender Geltung unterscheiden. Die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde des Hundehalters gehen von freiwillig bis verpflichtend. Die Kriterien und Regelungen der Bundesländer sind dabei so unterschiedlich, dass sie kaum verglichen werden können.
Wenden Sie sich daher vor der Aufnahme eines Hundes bitte an die zuständige Bezirkshauptmannschaft, an Ihre Gemeinde bzw. an die zuständige Magistratsabteilung.
Reisen mit Tieren
Die Einreisebestimmungen für Hunde sind je nach Urlaubsland, aber auch Rasse und Alter des Hundes unterschiedlich. Bitte bedenken Sie ebenso, dass jedes Land betreffend die Einfuhr von sog. Listenhunden andere Bestimmungen hat.
Es ist ebenso darauf zu achten, dass in manchen Ländern die Gefahr besteht, dass sich Ihr Hund mit Krankheiten infizieren könnte, wie beispielsweise Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Dirofilariose. Vor Reisen nach Spanien, Italien, Griechenland und andere Länder des Mittelmeerraums sollte man deshalb den Impfschutz des Hundes überprüfen und sich vom Tierarzt über weitere notwendige Impfungen beraten lassen. Vereinbaren Sie am besten mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt einen Termin, so bleibt genug Zeit für eine eventuell erforderliche Grundimmunisierung. Außerdem sollte der Hund einen wirksamen Parasitenschutz gegen Zecken- und Insektenstiche haben.
Vor Antritt einer Reise könnte man auch noch zur Sicherheit beim Tierarzt den Chip kontrollieren lassen und sich vielleicht noch eine kleine Hundereiseapotheke anschaffen.
Wenn Sie eine Auslandsreise planen, können Sie sich auch im Zweifelsfall bei der Vertretung des betreffenden Landes erkundigen, was zu beachten wäre. Ein hilfreicher Link zu diesem Thema: www.mit-hund-und-kegel.de/html/einreise.html
Versicherungspflicht
Derzeit ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und in der Steiermark verpflichtend. Es ist jedoch anzunehmen, dass die anderen Bundesländern mit dieser Regelung nachziehen. Die Mindestversicherungssumme pro Hund beträgt EUR 725.000. Dadurch sind Personen- und Sachschäden, die durch die Haltung eines Hundes entstehen können, abgedeckt.
Die Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung variieren je nach Versicherungsgesellschaft, Anzahl der Hunde und den gewählten Leistungen. Oft ist der Versicherungsschutz bereits in der Haushaltsversicherung enthalten.
Der letzte Weg
Irgendwann verlassen uns die Tiere, ihr Leben ist kürzer als unseres, und dann wissen wir oft nicht was wir tun sollen. Entweder Sie haben einen Tierarzt, der sich in Ihrem Sinne und Auftrag um den Körper Ihres Tieres kümmert und alles Notwendige veranlasst, oder Sie wenden sich an Tierbestattungsunternehmen in Ihrer Nähe. Es gibt aber in der Zwischenzeit auch in den meisten Bundesländern schon Tierkrematorien und Tierfriedhöfe, erkundigen Sie sich beizeiten.
Wer ein großes Grundstück hat und ein kleines Tier, der darf es auch selbst bestatten, die jeweiligen Vorschriften der Gemeinden z.B. bei Wasserschutzgebieten, naheliegenden Trinkwasserbrunnen, in Überschwemmungsgebieten etc. sind aber zu beachten.
Giftwarnkarte
Darauf möchten wir Ihr besonderes Augenmerk lenken: www.giftwarnung.info. Alle bewiesenen Vergiftungen und gefährlichen Köder wie Rasierklingen-in-der-Wurst sind genau dokumentiert, auch länger zurückliegende Fälle. Österreich, Deutschland und die Schweiz sind hier – leider – gut vertreten. Jeder Gift- oder anderweitig gefährliche Köder sollte dort gemeldet werden!
Giftmeldungen werden auch über den GPS-Tracker von "Tractive" angezeigt. Die Giftwarnkarte gibt es übrigens auch als App für's Handy, und zwar gratis!